Mitglied werden...


Wenn Sie Mitglied im Anglerbund Bavaria werden möchten, lesen Sie sich bitte die Satzung sowie die
dazugehörige aktuelle Fischerei- sowie Beitragsordnung durch und schicken den ausgefüllten Aufnahmeantrag an:

Angerbund Bavaria München e.V.
z.Hd. des ersten Vorsitzenden Herrn Harald Müller
Bauseweinallee 78
81247 München


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Aufnahmeantrag für Aktive, Passive und Jugendmitglieder
Aufnahmeantrag_03.2018.pdf
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Bitte beachten Sie, dass mit der Zusendung des Aufnahmeantrags noch keine automatische 
Mitgliedschaft im Verein verbunden ist. Dazu ist zunächst die Zustimmung durch den Ausschuss erforderlich.


Höhe der Beiträge und Gebühren

Aufnahmegebühr : 

Erwachsene: € 500,--                            ab 2025: € 1000,-- 

Jugendliche ab 16 Jahren € 100,--        ab 2025: € 150,--


Die Gebühren für die Mitgliedschaft betragen:

Jahresbeitrag, bestehend aus: Grundbeitrag und Gebühr für Erlaubnisscheine

 

- Ordentliche aktive Mitglieder          110,-- €                                390,-- €    ab 2025: 490,-- €

- Ordentliche passive Mitglieder        110,-- €                                 - - -

- Jugendmitglieder bis 16 Jahre          50,-- €                                 - - -

- Jugendmitglieder bis 18 Jahre        100,-- €                                 - - - 


   Arbeitsdienstersatz                        100,-- €

Fälligkeit des Jahresbeitrages:
- im neuen Geschäftsjahr (ab 1. Januar) bis spätestens 5 Tage vor Kartenausgabe
  mittels Überweisung an folgende Bankverbindung:

                                                                                           Anglerbund Bavaria e.V.
                                                                                           Postbank München
                                                                                           BIC: PBNKDEFF
                                                                                           IBAN: DE47 7001 0080 0001 5978 09


Vom Jahresbeitrag befreit sind:
der 1. und 2. Vorsitzende, der 1. Schriftführer, der 1. Kassier, der 1. und 2. Gewässerwart.

Vom Grundbeitrag befreit sind:
der 2. Schriftführer, der 2. Kassier, der Jugendwart, der Sonderbeauftragte, der 1. und 2. Kassenprüfer..

 

Hinweis: Im Gegensatz zu vielen anderen Vereinen berechtigt die Jahresfischereierlaubnis das Mitglied, in jedem Gewässer des Anglerbunds Bavaria zu angeln. Ein gesonderter Erwerb einzelner Erlaubnisscheine für die unterschiedlichen Gewässer ist nicht erforderlich. Es entstehen den Mitgliedern somit keine zusätzlichen Kosten.


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